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MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

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  #1  
Alt 28.11.2006, 22:48
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels



MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Master-Abschlüsse wie MBA (Master of Business Administration) und MPA (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH sind in Deutschland nicht führbar!

Master-Abschlüsse (MBA, MPA) der wwedu World Wide Education GmbH, Hans-Sachs-Institut Wels und Joseph-Schumpeter-Institut Wels


Allgemeine Hintergrundinformation

Die wwedu Worldwide Education GmbH ist ein privater Bildungsanbieter in Österreich ohne Hochschulstatus; ebenso sind die zugehörigen Bildungseinrichtungen Hans-Sachs-Institut Wels und Joseph-Schumpeter-Institut Wels keine Hochschulen.

In Österreich ist es unter bestimmten Bedingungen auch Bildungsanbietern ohne Hochschulstatus erlaubt, Master-Abschlüsse in Form eines "Lehrganges universitären Charakters" (LuC) anzubieten und zu vergeben. Dies ist vom Wissenschaftsministerium in Österreich so genehmigt. So wird dies auch von den Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels rechtmäßig bei der Vergabe der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) wahrgenommen.


Führbarkeit ausländischer akademischer Grade in Deutschland

Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Führbarkeit der von der wwedu Worldwide Education GmbH, dem Joseph-Schumpeter-Institut Wels oder dem Hans-Sachs-Institut-Wels erlangten Mastergrade (hier MBA und MPA) per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Deutschland.

In Deutschland ist es so, dass ein akademischer Grad einer ausländischen Bildungseinrichtung nur dann geführt werden darf, wenn
- der Abschluss durch Studium erlangt wurde,
- der Abschluss durch Prüfung erlangt wurde,
- die verleihende Einrichtung zur Vergabe des Grades berechtigt ist bzw. war und
- die Einrichtung eine anerkannte Hochschule ist oder zu dem Zeitpunkt war.

Dies geht aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000, Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000), hervor.

Dort heißt es in Nr. 1:

"1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden."

Dort ist also ausschließlich von einer "Hochschule" die Rede, wenn auch auf die Herkunftsbezeichnung verzichtet werden kann, gemäß der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14.04.2000, Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001).


Begünstigende Vereinbarungen?

Weder die wwedu Worldwide Education GmbH, das Hans Sachs Institut Wels noch das Joseph Schumpeter Institut Wels sind anerkannte Hochschulen.
Somit kann auch nicht von einem "Studium" im engeren Sinne gesprochen werden, das für die Führbarkeit des MBA (Master of Business Administration) und des MPA (Master of Public Administration) in Deutschland gefordert wird.

Nun haben begünstigende Regelungen und Abkommen aber Vorrang. Das geht aus Nr. 4 KMK-Beschluss vom 14.04.2000 hervor:

"4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor."

Und zwischen Österreich und Deutschland gibt es ein besonderes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Hochschulbereich:
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzen, Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und Österreich)

Führen wir die Untersuchung Schritt für Schritt weiter.


Gradführung gemäß Äquivalenzabkommen

Hinsichtlich der Gradführung gibt Artikel 5 des Äquivalenzabkommens Aufschluss:

"(1) Die Inhaber eines in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Grades sind berechtigt, diesen Grad im jeweils anderen Staat zu führen.
(2) Die Grade sind jeweils in der verliehenen Form zu führen. Abkürzungen sind in der festgelegten, andernfalls in der im Herkunftsstaat üblichen Form zu führen.
(3) Die in Österreich mit dem Studienabschluss verliehenen Grade in Humanmedizin (Dr. med. univ.) und Zahnmedizin (Dr. med. dent.) dürfen in Deutschland nur mit vollständigem fachlichen Zusatz geführt werden.
(4) Berufsrechtliche Regelungen zur Führung geschützter Berufsbezeichnungen bleiben unberührt.
(5) Die Berechtigung zur Führung eines Grades im jeweils anderen Staat umfasst nicht das Recht zur Berufsausübung (effectus civilis)."


So könnte ja eine Gradführung der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels, in Deutschland erlaubt sein, könnte man irrtümlicherweise meinen.
Aber dazu sollte zunächst Artikel 2 genauer betrachtet werden; hier finden Sie eine Beschreibung, was unter einem akademischen Grad zu verstehen ist:


Definition von akademischen Graden gemäß Äquivalenzabkommen

"(1) Deutsche Hochschulgrade sind von einer deutschen Hochschule gemäß Artikel 1 Absatz 1 als Abschluss eines Studiums verliehene Grade (Diplom-, Bakkalaureus-/Bachelorgrad, Magister-/Mastergrad, Grad eines Magister Artium, Lizentiatengrad) sowie der Doktorgrad und der Grad eines habilitierten Doktors.
(2) Österreichische akademische Grade sind von einer österreichischen Hochschule gemäß Artikel 1 Absatz 1 als Abschluss eines Studiums verliehene akademischen Grade (Bakkalaureats-, Master-, Magister-, Diplom- und Doktorgrad)."


Demnach handelt es sich bei den MBA-Abschlüssen und MPA-Abschlüssen der wwedu Worldwide Education GmbH und ihrer Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels also nicht um akademische Grade im engeren Sinne, weil die in Frage kommenden verleihenden Einrichtungen keine Hochschulen sind, siehe Artikel 1 des Äquivalenzabkommens.


Definition von Hochschulen gemäß Äquivalenzabkommen

In Artikel 1 Absatz 1 ist festgelegt, was unter einer Hochschule zu verstehen ist:

"(1) Hochschulen im Sinne dieses Abkommens sind
1. staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften der Länder oder in der Republik Österreich nach deren Rechtsvorschriften Hochschulen sind;
2. nicht staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften der Länder oder in der Republik Österreich nach deren Rechtsvorschriften als Hochschulen oder als Fachhochschul-Studiengänge staatlich anerkannt sind."



Ergebnis zur Führbarkeit in Deutschland

Die Mastergrade bzw. MBA-Abschlüsse werden nicht von einer anerkannten Hochschule verliehen. Die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels sind keine anerkannten Hochschulen, weder in Österreich noch in Deutschland oder einem anderen Land. Ein weiteres Abkommen für Abschlüsse dieser Art existiert nicht.
Somit kann eine mögliche Führbarkeit in Deutschland sicher und beweiskräftig ausgeschlossen werden.


Anrechnungen von Studienleistungen

"Studienleistungen" an der wwedu, also der World Wide Education GmbH, dem Hans-Sachs-Institut Wels und dem Joseph-Schumpeter-Institut Wels können in Deutschland auf ein akademisches Studium nicht angerechnet werden, was Artikel 3, Absatz 1 beweist:

"(1) Studien- und Prüfungsleistungen in einschlägigen Fächern an Hochschulen gemäß Artikel 1 werden auf Antrag im Rahmen eines Studiums an Hochschulen im jeweils anderen Staat anerkannt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Kreditpunkten im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) oder sonstiger Kreditpunktsysteme. Die Einschlägigkeit wird von der aufnehmenden Hochschule festgestellt. Einschlägige österreichische Universitätslehrgänge, denen der Abschluss eines Hochschulstudiums voraus geht, sind als Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge anzusehen."

Die Institute der wwedu Worldwide Education GmbH, also das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels, sind keine anerkannten Hochschulen, daher gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Anrechnung der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) an einer deutschen Hochschule.


Aufbaustudium möglich?


Auch ein Aufbaustudium auf Lehrgänge universitären Charakters (LuC) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels scheint in Deutschland nicht möglich, was aus Artikel 4 hervor geht, da dies einen anerkannten akademischen Grad voraus setzt, der an einer anerkannten Hochschule erlangt wurde. Dies liegt hier nachweislich nicht vor.
Es handelt sich nicht um akademische Grade im engeren Sinne, die Abschlüsse werden ebenso nicht von Hochschulen vergeben, so dass hier eine entsprechende Begünstigung zwischen Österreich und Deutschland definitiv nicht besteht.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 19:06 Uhr)
  #2  
Alt 29.11.2006, 19:38
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Liebe Leser,

ich möchte natürlich nicht, dass hier der falsche Eindruck entsteht, es handele sich um Mutmaßungen meinerseits, dass die vergebenen Master-Abschlüsse (MBA, Master of Business Administration und MPA, Master of Public Administration) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels oder Hans-Sachs-Institut Wels in Deutschland nicht geführt werden dürfen - es handelt sich um verbindliche Gesetze und offizielle Auskünfte zuständiger Stellen.

Die Gesetze zur Führbarkeit ausländischer akademischer Grade in Deutschland sind eindeutig geregelt, "Lehrgänge universitären Charakters" (LuC) von Nichthochschulen und deren Abschlüsse sind vom deutschen Gesetzgeber eindeutig nicht erfasst. Stattdessen finden Sie im vorstehenden Posting genügend Beweise, die klar und unmissverständlich gegen eine mögliche Führbarkeit von Master-Abschlüssen (MBA, Master of Business Administration und MPA, Master of Public Administration) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels sprechen.

Um hier aber nochmals nachdrücklich für eine Klärung zu sorgen, habe ich die ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Adresse,Kontakt,Auskunft,Gutachten) - um eine Stellungnahme gebeten.
Zur genannten Thematik führt diese als für diese Fragen kompetente Stelle der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unter anderem aus:

"Bei den Bildungsangeboten, von denen Sie sprechen, dürfte es sich um
"Lehrgänge universitären Charakters" handeln. Einrichtungen, die diese
Lehrgänge anbieten, haben keinen Hochschulstatus, wie z.B. das Joseph
Schumpeter Institut Wels. Anbieter von Lehrgängen universitären Charakters
haben vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in
Wien die Genehmigung erhalten, bestimmte Lehrgänge universitären
Charakters durchzuführen, bei deren Abschluss ein Mastergrad verliehen wird.
"Lehrgänge universitären Charakters" sind im Hochschulgesetz definiert; im
Gegensatz zu Universitätslehrgängen werden sie grundsätzlich von
nichthochschulischen Einrichtungen angeboten. Sie stellen gebührenpflichtige
Bildungsangebote dar, die den Status außerordentlicher Studien haben.
(Die Kategorisierung als "Lehrgang universitären Charakters" wird nach
unseren Beobachtungen in den Informationen der Anbieter nicht immer
exakt so mitgeteilt; eine Anfrage der Interessenten beim Anbieter kann
hier Klarheit schaffen.)

Da in den von Ihnen geschilderten Fällen die Verleihung des
Mastergrades nicht durch eine anerkannte österreichische Hochschule erfolgt,
besteht vor dem Hintergrund des deutsch-österreichischen Äquivalenzabkommens
für die Führung des Grades in Deutschland keine Grundlage. Den Text des
Abkommens finden Sie unter anabin.de, dann "Dokumente".


Nun liegt also auch die Bestätigung meiner Ausführungen von amtlicher Stelle vor. Das sollte Beweis genug sein, dass die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der Nichthochschule wwedu Worldwide Education GmbH und ihren Instituten Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels in Deutschland mangels rechtlicher Grundlage nicht geführt werden dürfen.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 19:04 Uhr)
  #3  
Alt 04.12.2006, 17:39
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Standard WWEdu-Abschlüsse in Deutschland führbar?

Mit Dank für die interessante Diskussion erlaube ich mir als Studienleiter der WWEDU-Institute Hans Sachs Institut Wels und Joseph Schumpeter Institut Wels zu replizieren:


1) Der Lehrgang „MBA in General Management“ des Joseph Schumpeter Institutes ist am 20. 12. 2005 als Lehrgang universitären Charakters akkreditiert worden und hat das Institut mit der 431. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge und den akademischen Grad „Master of Business Administration“, Joseph Schumpeter Institut Wels (35. MBA-Verordnung), kundgetan im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, das Recht bekommen, als beliehenes Unternehmen an die Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „MBA“ zu verleihen.

2) Die Rechtsgrundlage für diese Verordnung findet sich im § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 121/2002:


§ 27. (1) Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist berechtigt, außeruniversitären Bildungseinrichtungen mit Sitz in Österreich, die Lehrgänge durchführen, durch Verordnung auf bestimmte Zeit die Berechtigung zu verleihen, den von der Verordnung erfassten Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen.
Vor der Verleihung hat die Bundesministerin oder der Bundesminister jedenfalls die fachlich in Betracht kommenden Universitäten und das Universitätenkuratorium anzuhören.

(2) Folgende Voraussetzungen sind für die Verleihung zu erfüllen:

1. Übernahme der inhaltlichen Gesamtverantwortung für den Lehrgang durch eine Person mit Lehrbefugnis gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e UOG 1993 oder mit Lehrbefugnis gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e KUOG oder mit gleichzuwertender wissenschaftlicher oder künstlerischer Befähigung im Fachgebiet des abzuhaltenden Lehrganges,

2. Abhaltung des Unterrichts durch fachlich ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal,

3. Nachweis der für den Unterricht erforderlichen Raum- und Sachausstattung,

4. Nachweis der Finanzierbarkeit der Durchführung mindestens für die Dauer des anzuerkennenden Lehrganges anhand eines Finanzierungsplanes, der für jede Lehrgangsdurchführung im vorhinein zu erstellen ist,

5. Vorlage eines Unterrichtsprogramms, das zumindest den Namen des Lehrganges, die Zulassungsvoraussetzungen, die vorgeschriebene Dauer sowie die vorgeschriebenen Fächer und Prüfungen einschließlich des Stundenumfanges der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen beinhaltet und dem Stand der Wissenschaft oder der Künste im Fachgebiet des Lehrganges hinsichtlich des Inhalts und der Art der Vermittlung entspricht,

6. Vorlage von mindestens zwei Gutachten zu den Voraussetzungen gemäß Z 1, 2 und 5 durch facheinschlägig wissenschaftlich oder künstlerisch ausgewiesene Personen, die im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister zu benennen sind. Allfällige Kosten hat die außeruniversitäre Bildungseinrichtung zu tragen.

Die Voraussetzungen gem. § 27 Abs. (2) Z. 3. (Raum- und Sachausstattung) und 4. (Nachweis der Finanzierbarkeit) prüft das BMBWK noch vor Eröffnung eines eigenen Verordnungsverfahrens.


3) Lehrgänge universitären Charakters werden durch die Bundesministerin, den Bundesminister, für Bildung, Wissenschaft und Kultur daher erst nach einem umfangreichen peer-review-Verfahren genehmigt und im Bundesgesetzblatt als eigene Verordnung kund getan.

4) Das Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 121/2002, wurde durch das im Jahr 2002 beschlossene und mit 01. 01. 2004 in Kraft gesetzte Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, abgelöst.

5) Nach derzeit gültiger Rechtslage können in Österreich akademische Mastergrade (“Master of Public Administration”, “Master of Business Administration”, “Master of ......“) nach Abschluss von

· Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),

· Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes - UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) oder

· Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der zuletzt geltenden Fassung)

verliehen, deren

· Zugangsbedingungen,
· Umfang und
· Anforderungen mit

Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind dabei akademische Grade auf der Grundlage
· einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
· mit starkem Berufsbezug,
· für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

6) Diese Mastergrade können in Deutschland bereits jetzt gemäß der Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000) geführt werden:

1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form ggf. transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade.
2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.
3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor.
5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen.

Unstrittig ist daher wohl, dass der MBA unseres Institutes in Deutschland geführt werden darf. Jedenfalls mit dem Zusatz der verleihenden Bildungseinrichtung.

7) In wie weit dieser Zusatz der verleihenden Bildungseinrichtung entfallen kann, ist Gegenstand des von uns zitierten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.
Dieses Abkommen stellt auf die Anerkennung/Akkreditierung einer Bildungseinrichtung als Hochschule oder Fachhochschule ab und nicht auf den einzelnen Lehrgang.

Im Artikel 3 Abs. 1 des o.g. Abkommens werden aber die österreichischen Universitätslehrgänge dezidiert genannt und als „Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien“ angesehen.

Da das österreichische Studienrecht die Lehrgänge universitären Charakters auf studienrechtlicher Grundlage des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 121/2002, im - das das UniStG ablösende - Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, durch Übergangsbestimmungen regelt, vgl. dazu § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, sind zumindest die nach dem Jahr
2001 genehmigten Lehrgänge universitären Charakters den Universitätslehrgängen völlig gleich gestellt.

8) Das österreichische Wissenschaftsministerium formuliert das auch in den derzeit gültigen Eintragungsrichtlinien 2005 (GZ 53.810/11-VII/11/2004):

"Unter „anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen“ versteht das österreichische Recht solche Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife bzw. die künstlerische Eignung voraussetzt, und die in ihrem Sitzstaat als postsekundäre Bildungseinrichtungen anerkannt sind (§ 51 Abs. 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 sowie § 4 Abs. 2 FHStG). Wesentlich ist dabei die Anerkennung der Institution als solcher und nicht nur des einzelnen Studienprogramms. – Die von den Lehrgängen universitären Charakters (§ 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung) verliehenen akademischen Grade sind ebenfalls einzutragen, obwohl diese Institutionen keine „anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen“ sind".

9) Die studienrechtliche Grundlage finden wir im §§ 88 des Universitätsgesetzes 2002: Inhaber/innen eines Mastergrades sind berechtigt, diesen im vollen Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MPA“, „MA“, „MBA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.
Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

10) Wir jedenfalls glauben auf Grund dieser relativ eindeutigen Rechtslage, dass der österreichische akademische Grad „MBA“, der an Absolventen des Lehrganges auf Grund österreichischer studienrechtlicher Vorschriften verliehen wird, in Deutschland auch ohne den Zusatz Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI Wels) geführt werden darf.

11) Wir glauben zudem, dass auf Grund des in der EU geltenden Grundsatzes der Gleichwertigkeit akademischer Grade der deutschen Kultusministerkonferenz keine Kompetenzkompetenz zusteht, österreichische Ausbildungsgänge zu bewerten.

12) Werden in unseren Lehrgängen ECTS-Punktge vergeben, die auch auf Grund österreichischen Universitätsrechts (§ 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung) in anderen ordentlichen und außerordentlichen Studien anzuerkennen sind.

Zusammenfassend halten wir daher fest, dass die angestellte Überprüfung, ob der Lehrgang nicht alleine durch das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und unter Beachtung der – zugegebenermaßen komplizierten - österreichischen studienrechtlichen Grundlagen, anerkannt ist, unseres Erachtens nach zu bejahen ist.

Herzlichen Dank

Martin Stieger
  #4  
Alt 04.12.2006, 23:30
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (Luc) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Herzlich Willkommen in den Business Podium Boards!

Natürlich sind die Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels nach österreichischem Recht dazu berechtigt, den MBA Master of Business Administration und MPA Master of Public Administration als Abschluss eines "Lehrganges universitären Charakters" (LuC) anzubieten.

Das wurde nie bestritten. Juristisch gibt es nicht das Geringste zu beanstanden. Ebenso möchte ich auch nicht die Qualität der Lehrgänge kritisieren. Ohne gewisse Mindeststandards wäre es nicht möglich bzw. nicht erlaubt, dass die MBAs (Master of Business Administration) und die MPAs (Master of Public Administration) vom Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels vergeben werden. Ebenso ist diese Verfahrensweise durchaus seriös.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass in Deutschland deutsches Recht gilt, nicht österreichisches. Deutsch-österreichische Äquivalenzabkommen finden in der Form Geltung, wie sie ausgeprochen wurden. "Lehrgänge universitären Charakters" (LuC) sind damit nicht erfasst, so dass das Äquivalenzabkommen hier nachweislich keine Gradführung der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels in Deutschland erlaubt.

Die These bezüglich der Titelführung bzw. Gradführung erscheint mir jedoch höchst zweifelhaft, wie ich bereits in vorstehenden Beiträgen schon beschrieben habe.
Immer wieder wird gern der KMK-Beschluss für alles herangezogen, jedoch nicht wirklich verstanden.

Was ist denn ein anerkannter österreichischer Hochschulgrad? Das ist im Äquivalenzabkommen klar festgehalten worden. Abschlüsse von Lehrgängen universitären Charakters (LuC) von Nichthochschulen sind demnach aus deutscher Sicht keine Hochschulgrade, die durch Hochschulstudium erlangt wurden, da weder die wwedu Worldwide Education GmbH noch ihre Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels anerkannte Hochschulen sind. Und eine Gradführung von Nichthochschulen ist auf dieser Basis so nicht möglich, schon gar nicht deutschlandweit. Hieraus kann keine mögliche Führbarkeit der MBA-Abschlüsse und MPA-Abschlüsse abgeleitet werden.

Solche waghalsigen Thesen, wenn ich den Wunsch auch durchaus verstehen kann, dass die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH, des Hans-Sachs-Instituts Wels oder des Joseph-Schumpeter-Instituts Wels in Deutschland führbar seien, kann ich so leider nicht begrüßen, da sich die Titelträger bzw. Gradträger in Deutschland strafbar machen können, wenn sie sich nach der persönlichen Empfindung, nicht nach deutschem Recht richten.
Es geht nicht darum, wie die Sache bei Arbeitgebern informell anerkannt sein könnte; es geht mir nur um den rein rechtlichen Aspekt der Gradführung in Deutschland - diese ist bei den Master-Abschlüssen (MBA und MPA) der wwedu Worldwide Education GmbH, des Hans-Sachs-Instituts Wels und des Joseph-Schumpeter-Instituts Wels in Deutschland nicht erlaubt, was doch recht klar zu beweisen war.

Zitat:
Zitat von Stieger
Unstrittig ist daher wohl, dass der MBA unseres Institutes in Deutschland geführt werden darf. Jedenfalls mit dem Zusatz der verleihenden Bildungseinrichtung.
Es ist selbstverständlich unstrittig, dass der MBA (Master of Business Administration) und der MPA (Master of Public Administration) nicht mit Zusatz geführt werden müssen, weil der MBA und der MPA der wwedu Worldwide Education GmbH vom Joseph-Schumpeter-Institut Wels in Deutschland überhaupt nicht geführt werden darf. Es ist unstrittig, dass es keine verbindliche Rechtsgrundlage gibt, nach der eine Gradführung der MBAs (Master of Business Administration) und der MPAs (Master of Public Administration) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels deutschlandweit erlaubt wäre. Nichteinmal der ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - ist eine solche allgemeinverbindliche Rechtsgrundlage bekannt, nach der Master-Abschlüsse von Nichthochschulen durch Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Deutschland führbar sein könnten - und die sollten es als kompetente und tatsächlich zuständige Stelle doch wirklich wissen.
Falsch ist die verbreitete These, dass nicht führbare akademische Grade einfach geführt werden dürfen, nur weil man irgendwas dahinter oder sonstwohin schreibt. Habe ich schon oft gelesen - ist alles Humbug. Eine solche Praxis führt den Titelträger in Deutschland in jeder Form in die Strafbarkeit.

In Punkt 7 erkennen Sie doch selbst richtig:
Zitat:
Dieses Abkommen stellt auf die Anerkennung/Akkreditierung einer Bildungseinrichtung als Hochschule oder Fachhochschule ab und nicht auf den einzelnen Lehrgang.
Ganz genau und die Organisationen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels sind allesamt keine Hochschulen. Genau darum dürfen die dort vergebenen Grade MBA (Master of Business Administration) und MPA (Master of Public Administration) in Deutschland nicht geführt werden.

Zitat:
Da das österreichische Studienrecht die Lehrgänge universitären Charakters auf studienrechtlicher Grundlage des Universitäts-Studiengesetzes, ... durch Übergangsbestimmungen regelt, ... sind zumindest die nach dem Jahr
2001 genehmigten Lehrgänge universitären Charakters den Universitätslehrgängen völlig gleich gestellt.
Richtig, in Österreich ja, dem stimme ich voll zu, aber nicht in Deutschland!

Was das österreichische Wissenschaftsministerium zur Führbarkeit in Österreich ausführt, hat nur für Österreich Geltung, nicht aber für Deutschland. In Deutschland sind die zuständigen Kultusministerien der Länder zuständig, die sich auf die Gutachten der ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - stützen.

Zitat:
Wir jedenfalls glauben auf Grund dieser relativ eindeutigen Rechtslage, dass der österreichische akademische Grad „MBA“, der an Absolventen des Lehrganges auf Grund österreichischer studienrechtlicher Vorschriften verliehen wird, in Deutschland auch ohne den Zusatz Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI Wels) geführt werden darf.
Sie mögen das glauben, aber die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) weiß, dass das nicht der Fall ist, was jederzeit bewiesen werden kann. Der MBA (Master of Business Administration) und der MPA (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Eduation GmbH und der Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels dürfen in Deutschland in keiner Form geführt werden.

Zitat:
Wir glauben zudem, dass auf Grund des in der EU geltenden Grundsatzes der Gleichwertigkeit akademischer Grade der deutschen Kultusministerkonferenz keine Kompetenzkompetenz zusteht, österreichische Ausbildungsgänge zu bewerten.
Nicht gleich schmollen, wenn die Deutschen ihre eigenen Scharmützel haben. Die Deutschen bewerten österreichische Bildungsgänge nicht, sie schließen nur eine Führbarkeit von akademischen Graden von Nichthochschulen aus, das ist schon alles.
Sie werden sich wundern, wenn Sie sich mal in anderen Ländern umschauen. Das Ganze handhabt weißgott nicht nur Deutschland so. Selbst in etlichen Bundesstaaten der USA, in denen Hochschulbezeichnungen als solche nicht geschützt sind, kann es sogar problematisch werden, wenn man sich mit einem Master-Abschluss einer Nichthochschule als entsprechender Akademiker ausgibt - und dies wäre bei einer üblichen Titelführung gegeben.

Zitat:
Zusammenfassend halten wir daher fest, dass die angestellte Überprüfung, ob der Lehrgang nicht alleine durch das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und unter Beachtung der – zugegebenermaßen komplizierten - österreichischen studienrechtlichen Grundlagen, anerkannt ist, unseres Erachtens nach zu bejahen ist.
Ich finde es sehr nett, dass Sie sich hier äußern. Nur kann das subjektive Empfinden hier keine Grundlage sein, ebenso wenig wie die Anerkennung von Lehrgängen universitären Charakters (LuC) im Geltungsbreich Österreich.

Für die Frage, inwiefern ausländische akademische Grade in Deutschland führbar sind, gelten ausschließlich Genehmigungen oder Untersagungen deutscher Behörden.
Gemäß der ZAB sind Master-Abschlüsse (MBA, Master of Business Administration und MPA Master of Public Administration) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels in Deutschland mangels Anerkennung als Hochschule nicht führbar.

Ich halte es daher für nicht angebracht, die strafbare Lage in Deutschland zu verharmlosen.

Für die Anerkennung und Führungsgenehmigung ausländischer akademischer Grade sind in Deutschland die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Diese berufen sich auf die entsprechend für Deutschland beschlossenen Gesetze, wonach ein akademischer Grad in Deutschland nur dann führbar ist, wenn er von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde - das ist hier nachweislich nicht der Fall, was bewiesen werden konnte. Die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels sind nachweislich keine Hochschulen. Damit können die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) in Deutschland nicht geführt werden.

Gerade deswegen, weil ich vermutet habe, dass es hier subjektive Auslegungen geben wird, die nicht die Realität deutscher Gesetzgebung widerspiegeln, habe ich ein Gutachten eingefordert, das die Gradführung der vom Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sach-Institut Wels verliehenen Grade MBA und MPA unmissverständlich klar ausschließt.

Um hier aber nochmal in aller Deutlichkeit für Klarheit zu sorgen, werde ich weitere Stellungnahmen für jedes einzelne Bundesland anfordern und hier anschließend einstellen, da dies offensichtlich so erwünscht ist.
Deutlicher kann es dann nicht mehr werden, das wird sämtliche Zweifel aus dem Weg räumen.

Es fehlt einfach die rechtliche Basis, auf die sich ein deutscher Absolvent stützen könnte, um den MBA der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Instituts Wels oder Hans-Sachs-Instituts Wels deutschlandweit führen zu können.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kutlusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:59 Uhr)
  #5  
Alt 08.12.2006, 21:19
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Standard Master-Abschlüsse führbar?

Danke für die interessante Diskussion.

Wenn ich die KMK richtig verstehe, kann ein Deutscher österreichische akademische Grade, die auf Grund österreichischer studienrechtlicher Vorschriften verliehen werden, wie eben ein MBA nach einem Lehrgang universitären Charakters, in Deutschland nicht führen?

Führung akademischer Grade ist - zumindest in Österreich - deren Verwendung gegenüber Dritten, d.h. ihre Ersichtlichmachung nach außen. Es geht dabei um eine wichtige Folge der Verleihung eines akademischen Grades, die mit einem hohen Bedarf an Vertrauensschutz gekoppelt ist und daher exakte Regeln für die unterschiedlichen Fälle verlangt. Die Führung des akademischen Grades ist ein Recht, von dem der/die Träger/in des Grades Gebrauch machen kann, aber nicht muss.

Österreichische akademische Grade - wie der MBA nach einem LuC oder auch anerkannte ausländische akademische Grade - können - jedenfalls in Österreich - wie folgt geführt werden:

- im privaten Verkehr ohne Einschränkung, das heißt Verwendung in Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten u.a.;
- im Verkehr mit Behörden, das heißt Verwendung in Eingaben jeder Art, insbesondere Eintragung in die für akademische Grade vorgesehenen Felder von Formularen
-als Ersichtlichmachung in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Ich habe daher Visitenkarten mit meinen Namen und akademischen Graden, diese Visitenkarten verteile ich auch in Deutschland. Die home page der wwedu weist mich mit meinen akademischen Graden aus und wird in Deutschland hoffentlich oft aufgerufen, ich schreibe an deutsche Behörden Briefe usw. usw. ich führe daher meine akademischen Grade auch in Deutschland, solche die ich gem. KMK führen darf und solche die ich nicht führen darf?

Ein Deutscher absolviert unseren Lehrgang General Management, spondiert zum MBA und darf diesen akademischen Grad in Österreich führen, er darf diesen Grad in vielen Ländern führen, in Deutschland nicht?

Ein Österreicher und ein Deutscher, beide MBA nach einem LuC, arbeiten für eine österreichische Firma, nutzen ihre Visitenkarten auf einer Messe in Deutschland, der Österreicher darf, der Deutsche nicht?

Die Europäische Union hat beschlossen (Lissabon-Ziel) der größte wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt werden zu wollen und daher auch die akademische Ausbildung zu harmonisieren.
Die Meinung der KMK passt hier nicht ins Bild, wenn österreichische akademische Grade in Deutschland nicht geführt werden dürfen, weil sie zwar vom österreichischen Wissenschaftsministerium akkreditiert wurden, als Lehrgang qualitätsgeprüft sind aber nur an einem beliehenen Unternehmen und nicht an einer als Hochschule bezeichneten Institution durchgeführt werden?

Ich schmolle sicher nicht, ich finde nur: in einem geeinten Europa sollten alle akademischen Abschlüsse - die nach dem jeweiligen Studienrecht der Mitgliedsländer verliehen werden - wechselseitig zumindest soweit anerkannt sein, dass sie auch in allen Ländern der EU geführt werden dürfen.

Mit den besten Grüßen
Martin Stieger
  #6  
Alt 09.12.2006, 03:28
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Zitat:
Zitat von Stieger
Wenn ich die KMK richtig verstehe, kann ein Deutscher österreichische akademische Grade, die auf Grund österreichischer studienrechtlicher Vorschriften verliehen werden, wie eben ein MBA nach einem Lehrgang universitären Charakters, in Deutschland nicht führen?
Richtig, wenn die Abschlüsse von Nichthochschulen stammen. Es dürfen nur solche österreichische akademische Grade in Deutschland geführt werden, die von anerkannten österreichischen Hochschulen vergeben wurden.

Danke für die Ausführungen zur erlaubten Führbarkeit in Österreich. In der Tat ist es in Österreich erlaubt, die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration), die aufgrund eines abgeschlossenen Lehrganges universitären Charakters (LuC) verliehen wurden, wie andere akademische Grade auch zu führen. In Deutschland ist die Gradführung der MBAs und MPAs der wwedu Worldwide Education GmbH und ihren Instituten Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels mangels rechtlicher Grundlagen nicht möglich.

Zitat:
... ich schreibe an deutsche Behörden Briefe usw. usw. ich führe daher meine akademischen Grade auch in Deutschland, solche die ich gem. KMK führen darf und solche die ich nicht führen darf?
So sieht es wohl leider aus. Wenn Sie deutsche Behörden anschreiben, kann das unter Umständen schon sehr riskant sein, inzwischen werden Ermittlungsverfahren recht schnell eingeleitet. Eine solche Gradführung eines Abschlusses, der aufgrund eines Lehrganges universitären Charakters (LuC) von einer Nichthochschule verliehen wurde, ist in Deutschland gem. § 132a StGB strafbar. Ein Bekannter von mir ist Schweizer und hatte schriftliche Anfragen an eine deutsche Behörde gestellt, die daraufhin umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen Verst. gg. § 132a StGB einleiten ließ - damit hatte er nicht gerechnet.

Zitat:
Ein Deutscher absolviert unseren Lehrgang General Management, spondiert zum MBA und darf diesen akademischen Grad in Österreich führen, er darf diesen Grad in vielen Ländern führen, in Deutschland nicht?
So sieht es leider aus. Das stößt nicht zu Unrecht auf großes Unverständnis. Wie gesagt, das liegt einzig daran, dass die verleihende Einrichtung keinen eigenen Hochschulstatus hat. Auch in vielen anderen Ländern dürfen Grade von Nichthochschulen nicht benutzt werden.

Zitat:
Ein Österreicher und ein Deutscher, beide MBA nach einem LuC, arbeiten für eine österreichische Firma, nutzen ihre Visitenkarten auf einer Messe in Deutschland, der Österreicher darf, der Deutsche nicht?
Das ist ein gutes, überspitztes Beispiel, kommt sicher auch mal vor. Sowohl der Österreicher als auch der Deutsche dürften ihren Grad der Nichthochschule auf der Messe in Deutschland nicht führen. Das aktive Äußern bzw. das Tragen von Namensschildern mit dem akademischen Grad usw. in Deutschland würde in beiden Fällen eine unerlaubte Gradführung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland bedeuten - das dürfte ganz genau genommen auch für Visitenkarten gelten; wenn diese auch nur ausnahmsweise in Deutschland verteilt werden, so ist es doch ein Akt der Gradführung eines ausländischen akademischen Grades in Deutschland, der nach deutschem Recht nicht erlaubt ist.

Zitat:
Die Meinung der KMK passt hier nicht ins Bild, wenn österreichische akademische Grade in Deutschland nicht geführt werden dürfen, weil sie zwar vom österreichischen Wissenschaftsministerium akkreditiert wurden, als Lehrgang qualitätsgeprüft sind aber nur an einem beliehenen Unternehmen und nicht an einer als Hochschule bezeichneten Institution durchgeführt werden?
Wer die Durchführung des Lehrganges genau macht, ist eigentlich egal, solange dies nicht gegen das ausländische Hochschulrecht verstößt. Für die erlaubte Gradführung in Deutschland ist maßgeblich entscheidend, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule stammt. Würde die wwedu Worldwide Education GmbH mit ihren Instituten Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels also die Lehrgänge univeritären Charakters (LuC) weiter wie gehabt durchführen und die Abschlüsse von z. B. der Uni Linz vergeben lassen, wenn diese denn bereit dazu ist und selbst entsprechende anerkannte MBA-Studiengänge und MPA-Studiengänge im Programm hat, so wäre der MBA (Master of Business Administration) und der MPA (Master of Public Administration) auch in Deutschland ohne jegliche Probleme führbar.

Ich kann das Unverständnis absolut nachvollziehen, gar keine Frage, aber leider ist es in Deutschland wirklich sehr kompliziert. Während die EU weiter wächst, baut man innerhalb des kleinen Deutschlands sogar die Grenzen zwischen den einzelnen Bundesländern immer höher - das ist absolut unhaltbar, sogar paradox. Das bedeutet nach meiner Meinung in jedem Bundesland ein überflüssiger, extrem kostenintensiver Verwaltungsapparat, der mehr Abgrenzung als Zusammenarbeit schafft.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:56 Uhr)
  #7  
Alt 09.12.2006, 11:04
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Standard Master-Abschlüsse wie MBA der wwedu sind in Deutschland nicht führbar!

Danke für diese Informationen.

Die WWEdu hat dem ÖAR die Akkreditierung als Privatuniversität bereits präsentiert und damit wird es in Zukunft diese Probleme mit der Titelführung nicht geben.

Was ich bisher nicht wusste ist, dass mit der Rechtsmeinung der KMK auch die MBA-Titel der IMADEC, der LIMAK, der ARGE Bildungsmanagement usw. in Deutschland nicht gegeben ist.

Das dürfte den österreichischen Anbietern von Lehrgängen universitären Charakters nicht wirklich bewusst sein, böse Absichten verfolgt keiner der sehr seriösen Bildungsanbieter in Österreich.

Nochmals herzlichen Dank für die Infos und die besten Grüße
Martin Stieger
  #8  
Alt 09.12.2006, 18:02
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Gradführung, Titelführung bei Nichthochschulen in Deutschland

Zitat:
Zitat von Stieger
Die WWEdu hat dem ÖAR die Akkreditierung als Privatuniversität bereits präsentiert und damit wird es in Zukunft diese Probleme mit der Titelführung nicht geben.
Dann wünsche ich Ihnen Glück, dass es klappt, wie Sie es sich wünschen. Wenn die Anerkennung als Hochschule vorliegt, präsentieren Sie die Entscheidung doch bitte hier. Das wird sicher etliche Benutzer interessieren.
Im gleichen Zug biete ich Ihnen dann an, die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels und ihre Programme in diesem Forum vorzustellen.

Zitat:
Was ich bisher nicht wusste ist, dass mit der Rechtsmeinung der KMK auch die MBA-Titel der IMADEC, der LIMAK, der ARGE Bildungsmanagement usw. in Deutschland nicht gegeben ist.
Ja, das ist richtig. Ich werde entsprechende Themen noch erstellen bzw. wohl eher Kontakt mit den Anbietern IMADEC, LIMAK und ARGE aufnehmen.

Zitat:
Das dürfte den österreichischen Anbietern von Lehrgängen universitären Charakters nicht wirklich bewusst sein, böse Absichten verfolgt keiner der sehr seriösen Bildungsanbieter in Österreich.
Davon gehe ich auch nicht aus. Aber es ist dabei immer sehr wichtig, hinsichtlich der Titelführung oder Gradführung in Deutschland auf die deutsche Gesetzgebung einzugehen. Es hat schon etliche rechtliche Probleme in Deutschland wegen unerlaubter Titelführung bzw. Gradführung gegeben, weil die Titelträger bzw. Gradträger davon ausgegangen waren, dass eine Titel- bzw. Gradführung erlaubt sei - ohne jedoch Rücksprache mit den wirklich zuständigen Behörden zu halten. Deswegen ist es mir sehr wichtig, das aufzuzeigen, damit deutlich wird, dass man sich in Deutschland sehr wohl strafbar machen kann, wenn man solche Grade ohne entsprechende rechtliche Grundlage in Deutschland einfach führt. Dass die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und die MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH mit ihren Instituten Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels dabei durchaus seriös und in Österreich führbar sind, erlaubt es leider nicht automatisch für Deutschland.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:54 Uhr)
  #9  
Alt 10.12.2006, 13:47
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Standard MBA usw der wwedu GmbH

Hallo!

Danke nochmal für die interessante Diskussion und die vielen Informationen.

Einen Aspekt möchte ich auch noch erwähnen:

In Österreich können akademische Grade wie unser MBA in Universitätslehrgängen (Abhaltung der Lehrgänge an Universitäten), in Lehrgängen für Weiterbildung (durchführende Institution ist eine Fachhochschule) und eben in Lehrgängen universitären Charakters (Durchführung durch ein beliehenes Unternehmen) erworben werden. An österreichischen Fachhochschulen ist die Habilitation für eine Professur nicht notwendig, bei Lehrgängen universitären Charakters muss die wissenschaftliche Leitung durch eine Person mit entsprechender Lehrbefugnis (Habilitation) übernommen werden, wodurch in Österreich - zumindest die nach dem Jahr 2001 genehmigten - LuC's durchaus als höherwertig, eben universitär, eingestuft werden.

Eine Frage hätte ich auch noch:

In den EU-Diplomanerkennungsrichtlinien werden Ausbildungen (nicht akademische Abschlüsse) als gleichwertig anerkannt, wenn bestimmte Zugangsvoraussetzungen für beispielsweise gewerbliche Berufe damit verbunden sind.
WWEdu-Lehrgänge wie die Expertenlehrgänge Finanzcoaching, Immobilienmanagement oder Betriebsorganisation ermöglichen die Zugang zu den in Österreich relementierten Gewerben Vermögensberater, Immobilientreuhänder oder Unternehmensberater.
Könnten diese Lehrgänge demnach unter die EU-Anerkennungsrichtlinien fallen?

Besten Dank und herzliche Grüße
Martin Stieger
  #10  
Alt 10.12.2006, 17:59
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Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

EU-Anerkennung

Zitat:
Zitat von Stieger
In den EU-Diplomanerkennungsrichtlinien werden Ausbildungen (nicht akademische Abschlüsse) als gleichwertig anerkannt, wenn bestimmte Zugangsvoraussetzungen für beispielsweise gewerbliche Berufe damit verbunden sind.
WWEdu-Lehrgänge wie die Expertenlehrgänge Finanzcoaching, Immobilienmanagement oder Betriebsorganisation ermöglichen die Zugang zu den in Österreich relementierten Gewerben Vermögensberater, Immobilientreuhänder oder Unternehmensberater.
Könnten diese Lehrgänge demnach unter die EU-Anerkennungsrichtlinien fallen?
Ein interessanter Ansatz, aber hinsichtlich einer "EU-Anerkennung (Phänomen 'Europäisch anerkannt', 'Europäische Akkreditierung', 'EU-Anerkennung')" lässt sich da nichts machen, fürchte ich. Das leidige Problem trotz aller Angleichungsversuche innerhalb der Europäischen Union (EU) ist es nach wie vor, dass einzelne Mitgliedsländer individuelle Praktiken pflegen dürfen. D. h. dass wenn z. B. Deutschland danach ist, bestimmte Berufe zu reglementieren, ist das zulässig, auch wenn alle anderen Mitgliedsstaaten der EU dies anders handhaben. Das gilt ebenso für individuell angesetzte Maßstäbe der Reglementierung. Wenn also ein Lehrgang in einem Land den Zugang zu reglementierten Berufen erlaubt, muss dies längst noch nicht für andere EU-Mitgliedsstaaten gelten, so dass in solchen Fällen also dennoch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen, um auch dort den Zugang zu entsprechenden reglementierten Berufen zu erhalten.

An diesem Beispiel sieht man wieder allzu gut, dass die Theorie solcher Angleichungsversuche zwar schon wirklich gute Ansätze enthält, die Praxis im schlimmsten Fall aber sogar genau gegenteilig verläuft, in dem die Mitgliedsländer aufgrund ihrer Sturheit nicht nur an alten Praktiken festhalten, sondern diese sogar noch vehement ausbauen.
Man sieht es leider schon innerhalb Deutschlands, dass man sich teilweise schon regional dermaßen uneinig ist - in einem vereinten Europa, so fürchte ich, liegt eine ernstzunehmende "EU-Anerkennung (Diplomanerkennung in der EU, EU-Akkreditierung, EU-Anerkennung, EU-Gutachten)" noch in weiter Ferne...

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:51 Uhr)
  #11  
Alt 21.12.2006, 15:46
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Standard wwedu Anerkennung - Betroffener/Praktiker

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für die sachlich/faire und vor allem informative Auseinandersetzung.

Ich bin selbst seit ca. 5 Monaten bei wwedu im MBA-Programm eingeschrieben, genieße das Lernen und meinen Fortschritt.

Da ich Deutscher bin, musste ich allerdings schon etwas bestürzt feststellen, dass - entgegen der wwedu Aussage, welche man mir vor Aufnahme des Studiums zusandte - der Titel dann eben doch nicht führbar ist!!! (Sicherlich hätte ich das Studium nicht aufgenommen, wenn ich dies gewusst hätte.)

Allerdings gestehe ich wwedu zu, dass man sich um die Anerkennung als Privat-Uni bemüht und ich somit im nächsten Jahr den Abschluss - an einer dann akkreditierten Universität - machen werde. (Über diese Bemühungen wurde ich seitens wwedu bereits informiert - höre dies also hier nicht zum ersten Mal. Als voraussichtlichen Termin wurde mir bis dato der April 07 kommuniziert.)


Als kleines Bonbon für die angeführten Fallstudien:
Nehmen wir an, ich als Deutscher und mein österreichischer Kollege bewerben uns mit dem wwedu MBA bei einer deutschen Uni, um dort ein Promotionsstudium zu beginnen - viele Unis verlangen mittlerweile eben den MBA vor Aufnahme. Nun dürfte der Kollege sein Studium aufnehmen, ich aber nicht - oder dürften wir es beide in der BRD nicht? Promovieren wir beide an einer österr. Uni, ist der Titel dann aber in beiden Ländern führbar... während ich also in Deutschland garnicht zum "Dr." gekommen wäre, kümmert es dann niemanden mehr in BRD, dass ich einen aus BRD-Sicht "falschen MBA" habe und den Umweg über EU-Ausland nehmen musste...
--- Also hier reitet der Amtsschimmel ---
(Nebenbei: Es gibt in Buenos Aires ein wirklich renommiertes Institut, welches eine staatl. Zulassung hatte, aufgrund allzu (neo-)liberaler Aussagen diese aber aberkannt bekam. Entsprechend bekam ich dann auch den negativen Bescheid deutscher Behörden, dass ein dortiger Abschluss in BRD nicht anerkannt würde... Die Uni dort ist allerdings weiterhin eine "intellektuelle Hochburg" der Region und in Fachkreisen entsprechend zweifelsfrei anerkannt...)

Noch zum Abschluß (um keine Zweifel in einem öffentlichen Forum zu hinterlassen): wwedu gehört sicherlich (noch) nicht zur MBA-Elite, da ich mein Erststudium allerdings ebenfalls im Fernunterricht (bei AKAD - staatl. anerkannt) absolviert habe, besitze ich bedingte Vergleichsmöglichkeiten und bin wirklich zufrieden mit wwedu. Vor allem die Lehrmaterialien erachte ich als deutlich angenehmer als den rein "klassischen" Ansatz, welcher nur auf schriftlichen Lektionen aufbaut. Da ist wwedu mit seinen Aufzeichnungen von Vorlesungen PLUS schriftlichem Material einfach einen Schritt weiter.
(AKAD ist einer der "ganz Großen" im Fernunterrichts-Geschäft, aber auch dort läuft einiges suboptimal und somit gestehe ich dies auch wwedu zu.)

Im Weiteren hoffe ich sogar, dort - nach erfolgreicher Zulassung als Privatuni - ein Doktorstudium beginnen zu dürfen.
Trotz der vor MBA-Studienaufnahme mir ggü. gemachten Falschaussage, glaube ich, dass wwedu auf dem richtigen Weg ist... Ich habe dort schon einiges Wichtiges und Berufsrelevantes gelernt.

Frohe Weihnachten
  #12  
Alt 21.12.2006, 20:10
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Master MPA MBA wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Hallo Zimmnerheld,

herzlich Wilkommen bei den Business Podium Boards!

Vielen Dank für die Schilderung Ihrer eigenen Erfahrungen, die Sie bei der wwedu Worldwide Education GmbH inzwischen sammeln konnten.
In der Tat halte auch ich die wwedu Worldwide Education GmbH mit ihren Instituten Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels für einen Anbieter, der noch eine große Zukunft vor sich hat. Ich wünsche der wwedu Worldwide Education GmbH viel Erfolg zur Erlangung des Hochschulstatus.

Allerdings muss ich auch erwähnen, dass trotz aller Euphorie für die wwedu Worldwide Education GmbH es noch längst nicht sicher ist, dass diese auch wirklich den Hochschulstatus erhalten wird. Bislang ist es nur beantragt, zuverlässige Prognosen können darauf nicht abgestellt werden. Auch die Konkurrenz, die durchaus seriös und erfolgreich ist, ist eben an dieser Hürde gescheitert. Es ist also noch völlig ungewiss, ob Sie letztlich einen in Deutschland führbaren MBA-Abschluss erlangen werden oder nicht.
Wollen wir hoffen, dass es klappt...

Trotz meiner positiven Prognosen für die wwedu Worldwide Education möchte ich aber dennoch ernsthaft bezweifeln, dass diese schon in wenigen Jahren die Promotionsberechtigung erhält, wenn sie auch den Hochschulstatus erlangen mag. Die Promotionsberechtigung werden sich die wwedu Worldwide Education GmbH und ihre Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels über einen langen Zeitraum hart verdienen müssen.
Als gutes vergleichbares Beispiel kann man hier sicher die Donau-Universität Krems anführen, die den Hochschulstatus erlangt hat, und ausschließlich postgraduale Masterstudiengänge anbietet. Diese hat immernoch kein Promotionsrecht. Aber: die Master-Abschlüsse der Donau-Uni Krems sind in Deutschland führbar, weil die Donau-Uni Krems eine anerkannte österreichische Privathochschule ist.

Ebenso bedauere ich den Umstand, dass die wwedu Worldwide Education GmbH deutschen Interessenten gegenüber auf die Frage, ob der MBA (Master of Business Administration) und der MPA (Master of Public Administration) in Deutschland führbar seien, eindeutig und unmissverständlich geantwortet hat, dass und wie der MBA in Deutschland angeblich geführt werden darf: "Ja, mit und ohne Zusatz der verleihenden Institution (Joseph Schumpeter Institut Wels)". Entsprechende Belege liegen mir vor.

Völlig unabhängig davon, ob diese Information aus Unwissenheit vermittelt wurde oder nicht, so bleibt doch die Tatsache, dass manche Verträge zustande gekommen sind, die bei der Darstellung einer korrekten Information sicher nicht abgeschlossen worden wären. Bei dem Angebot an Deutsche könnte hier ggf. das UWG (Das UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Deutschland) (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zum Tragen kommen. Das aber möchte ich an dieser Stelle nicht weiter beurteilen müssen.
Es ist unerheblich, ob dies mit Absicht geschah oder nicht - ebenso ist es in Deutschland vor Gericht unerheblich, ob der Angeklagte seinen Abschluss nun aus Unwissenheit unbefugt geführt hat oder nicht, sondern vielmehr der Umstand, dass er den Abschluss überhaupt unerlaubt geführt hat, somit ein Verstoß gegen § 132a StGB wegen Missbrauchs inländischer bzw. ausländischer akademischer Grade vorliegt.

Genau wegen solcher Problematiken weise ich immer ausdrücklich darauf hin - sowohl die Bildungsanbieter als auch Interessenten - die zuständigen Behörden zu befragen, die für solcherlei Fragen da sind und bereitwillig Auskunft geben. Für Deuschland sind dies eben einschlägige deutsche Behörden, für Österreich hingegen österreichische.

Gehen wir nun die guten Fallbeispiele durch:
Zitat:
Nehmen wir an, ich als Deutscher und mein österreichischer Kollege bewerben uns mit dem wwedu MBA bei einer deutschen Uni, um dort ein Promotionsstudium zu beginnen - viele Unis verlangen mittlerweile eben den MBA vor Aufnahme. Nun dürfte der Kollege sein Studium aufnehmen, ich aber nicht - oder dürften wir es beide in der BRD nicht?
Selbstverständlich gilt hier - unabhängig von der Nationalität - für beide die deutsche Gesetzgebung, da für beide Bewerber die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen zugrunde liegen. Die Aufnahme zu einem Promotionsstudium in Deutschland setzt üblicherweise einen (ggf. zusätzlich akkreditierten) Master-Abschluss oder ein Diplom einer anerkannten Hochschule voraus. Da weder die wwedu Worldwide Education GmbH noch ihre Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels Hochschulen sind, dürfte hier ein Promotionsstudium in Deutschland wohl ausgeschlossen sein. (Ob bei den Lehrgängen universitären Charakters (LuC) ein ECTS-System verwendet wird oder nicht, ist übrigens in keinster Weise ausschlaggebend und für die Anerkennung einer Institution als Hochschule nicht im geringsten aussagefähig.)

Zitat:
Promovieren wir beide an einer österr. Uni, ist der Titel dann aber in beiden Ländern führbar...
Ja, ganz genau. Hier greift dann das Äquivalenzabkommen. Da der Abschluss nach dem Recht des Herkunftslandes erlangt worden ist - mit allen Voraussetzungen - und der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde, ist das in Deutschland dann wieder unerheblich, ob der dem Promotionsstudium zugrunde liegende MBA oder MPA von einer Hochschule stammt oder nicht, sofern dieser zumindest in Österreich zum Promotionsstudium berechtigt.

Zitat:
während ich also in Deutschland garnicht zum "Dr." gekommen wäre, kümmert es dann niemanden mehr in BRD, dass ich einen aus BRD-Sicht "falschen MBA" habe und den Umweg über EU-Ausland nehmen musste...
Ja, richtig. Sofern "nur" der Doktorgrad geführt wird und nicht der MBA-Abschluss (Master of Business Administration) oder der MPA-Abschluss (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH bzw. des Joseph-Schumpeter-Instituts Wels oder des Hans Sachs-Instituts Wels, gibt es keine Probleme.

Ich denke auch, dass die wwedu Worldwide Education GmbH auf einem guten Weg ist und erfolgsversprechende Konzepte hat. Allerdings hat sie mit ihren Institutionen Joseph Schumpeter Institut Wels und Hans Sachs Institut Wels noch einige Hürden zu nehmen, bevor sie sich zu den Top-Schulen für MBA (Master of Business Administration) und MPA (Master of Public Administration) zählen darf. Aber dafür kann sich die wwedu Worldwide Education GmbH durchaus noch etwas Zeit nehmen - das geht auch mit guten Konzepten und gutem Lehrmaterial nicht von heute auf morgen. Hier ist es sicher besser, eine Hürde nach der anderen zu meistern.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:48 Uhr)
  #13  
Alt 26.12.2006, 17:08
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Standard Führen des MBA-Titels der WWEDU in Deutschland

Liebe Nutzer des Forums,

zum Führen des MBA-Titels der WWEDU gebe ich noch folgendes zu bedenken:

Die Führung ausländischer akademischer Grade ist in Deutschland Ländersache. In jedem deutschen Bundesland gelten daher eigene Anerkennungsregelungen, wenn auch eine gewisse Vereinheitlichung über die Kultusministerkonferenz und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen angestrebt wird. Letztendliche Entscheidungen treffen jedoch die jeweiligen Länder, meist das Wissenschaftsministerium.

In Baden-Württemberg z.B. kann ein ausländischer Hochschulgrad gemä ß § 37 Landeshochschulgesetz (LHG) ohne weitere Genehmigung geführt werden, wenn er von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule (...) ordnungsgemäß verliehen worden ist.

In der offiziell vom Wissenschaftsministerium hierzu herausgegebenen Broschüre (mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/internationales/ausl-hochschulgrade2.pdf) heißt es dazu auf Seite 3: "Die verleihende Einrichtung/Institution muss eine im Herkunftsland anerkannte Hochschule/Einrichtung sein, die zur Verleihung des Grades berechtigt ist. Nicht führbar sind Grade, die von privaten Institutionen ohne staatliche Anerkennung verliehen wurden. Für Auskünfte zur Anerkennung der Hochschule sind die Stellen des Landes zuständig, in dem der Grad verliehen wurde. Ergänzend liefert die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erstellte Datenbank Anabin (Internetadresse: anabin.de) Informationen über die Existenz und die staatliche Anerkennung einer Vielzahl von ausländischen Bildungseinrichtungen."

Ähnliches gilt im Freistaat Bayern: Gemäß § 68 Abs. 1, S. 1 kann ein ausländischer akademischer Grad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule oder Stelle, die zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist, aufgrund eines tatsächlich absolvierten und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, im Freistaat Bayern in der Form, in der er (...) verliehen wurde, sowie in der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich üblichen Abkürzung jeweils unter Angabe der verleihenden Hochschule genehmigungsfrei geführt werden. Siehe dazu auch das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juni 2006(herunterzuladen unter stmwfk.bayern.de/hochschule/grade.html#ausland).

Die Datenbank Anabin liefert daher Anhaltspunkte für eine Anerkennung. Zuständig hierfür sind aber die Behörden des Herkunftslandes. In der Datenbank Anabin sind für Österreich vier Einrichtungen aufgeführt, die als "Einrichtung ohne Hochschulrang" bezeichnet werden, aber offenbar als staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen gelten. Dies sind die Diplomatische Akademie, die Fachschule für Sonderbehindertenfachbetreuung, die IMADEC University und das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung.

Da die Verleihung des MBA durch die WWEDU durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt wurde, handelt es sich bei der WWEDU um eine "im Herkunftsland anerkannte Einrichtung", die "zur Verleihung des Grades berechtigt ist." § 37 LHG Baden-Württemberg gestattet somit die Führung des MBAs der WWEDU ohne weitere Genehmigung. Auch nach dem bayerischen Wissenschaftsministerium ist das Führen des MBA genehmigungsfrei zulässig, da die verleihende Stelle zur Verleihung berechtigt war.

Wie die Rechtslage in anderen deutschen Bundesländern ist, habe ich nicht recherchiert, vermute aber, dass die Regelugen in die gleiche Richtung gehen.

Hilfreich für künftige Fälle und Anfragen wäre natürlich, wenn auch die WWEDU in der Datenbank Anabin als anerkannte Einrichtung aufgeführt würde. Die WWEDU könnte daher bei der Datenbank Anabin um Aufnahme bitten und auf die staatliche Akreditierung des MBA hinweisen.

Roman
  #14  
Alt 27.12.2006, 14:02
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Standard MBA - Anerkennung / Ländersache

Vielen Dank, Roman,

aufgrund Deiner Aussage werde ich mir zumindest erlauben, bei Bewerbungen bereits jetzt zu vermerken, dass ich so April/Mai 07 den MBA "haben" werde - ohne schlechtes Gewissen (oder gar die Befürchtung, einen Straftatbestand erfüllt zu haben).

Wenn ich Joe´s Antwort richtig deute, sollte ich mir keine Hoffnung machen, bei wwedu promovieren zu können (auch wenn von dortiger Stelle durchaus gewisse "Hoffnungen" geweckt wurden).
Entsprechend suche ich nun (ab ca. April/Mai 07) ein europäisches Institut (Hochschule), bei welchem ich ein "nebenberufliches" Promotionsstudium beginnen kann (und das möglichst unter dem Preis eines gehobenen Mittelklassse-Wagens)...


Frohes Neues!
  #15  
Alt 27.12.2006, 19:44
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Standard Master MPA MBA wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

Master MPA MBA wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (Luc) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Hallo Roman,

leider sind Ihre Schlussfolgerungen nicht korrekt.

Zitat:
Zitat von Roman
Die Führung ausländischer akademischer Grade ist in Deutschland Ländersache.
Das ist korrekt. Gemeinsam haben jedoch alle Bundesländer, dass die verleihende Einrichtung eine anerkannte Hochschule sein muss, nicht bloß eine anerkannte Bildungseinrichtung. Die wwedu Worldwide Education GmbH und ihre Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels sind nachweislich keine anerkannten Hochschulen.

Zitat:
Zitat von Roman
In Baden-Württemberg z.B. kann ein ausländischer Hochschulgrad gemä ß § 37 Landeshochschulgesetz (LHG) ohne weitere Genehmigung geführt werden, wenn er von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule (...) ordnungsgemäß verliehen worden ist.
Das ist richtig. Da die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels keine Hochschulen sind, dürfen folglich die dort vergebenen MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) auch in Baden-Württemberg nicht geführt werden.

Für die Anerkennung als Hochschule sind in der Tat die Behörden des Herkunftslandes zuständig - nicht jedoch für die Betrachtungsweise über jene Landesgrenzen hinaus.
Die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels sind aber auch im Heimatland Österreich keine anerkannten Hochschulen.

Dass die Stelle zur Vergabe des MBA (Master of Business Administration) und des MPA (Master of Public Administration) aufgrund eines Lehrganges universitären Charakters (LuC) berechtigt ist, steht außer Zweifel. Jedoch gibt es für eine Gradführung in Deutschland schlichtergreifend keine rechtliche Grundlage. Lehrgänge universitären Charakters (LuC) an Nichthochschulen sind aus deutscher Sicht keine Hochschulstudiengänge. Eine mögliche Führbarkeit in Deutschland in der Form eines akademischen Grades (hier MBA und MPA) setzt aber ein Hochschulstudium voraus.

Zitat:
Zitat von Roman
Hilfreich für künftige Fälle und Anfragen wäre natürlich, wenn auch die WWEDU in der Datenbank Anabin als anerkannte Einrichtung aufgeführt würde. Die WWEDU könnte daher bei der Datenbank Anabin um Aufnahme bitten und auf die staatliche Akreditierung des MBA hinweisen.
Das wäre keinesfalls hilfreich, da die wwedu Worldwide Education GmbH keine anerkannte Hochschule ist, ebenso wenig wie ihre Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels.
Es wäre also vollkommen falsch, das zu tun. Zum Glück werden nicht einfach alle möglichen Institutionen eingetragen, die zur Gradvergabe berechtigt sind. Nach deutscher Gesetzgebung wäre das völliger Unsinn. Solange die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels keine anerkannten Hochschulen sind, werden diese auch nicht bei Anabin mit einem H+ (also als anerkannte Hochschule) gelistet.

Nur so als gedanklicher Vergleich:
Man kann die Anerkennung der wwedu Worldwide Education GmbH, des Joseph-Schumpeter-Instituts Wels und Hans-Sachs-Instituts Wels in etwa mit einer "degree granting authority" in den USA vergleichen. Zwar dürfen die Abschlüsse vergeben werden und sogar in Österreich geführt werden, die staatliche Anerkennung als Hochschule liegt jedoch definitiv nicht vor.
Daher rate ich zur Vorsicht, die MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) einfach in Deutschland zu führen, ohne ein entsprechendes Gutachten zu haben, das dies erlaubt.

Bitte haben Sie etwas Geduld.
Ich werde in Kürze sämtliche Gutachten hier einstellen, sodass keinerlei Fragen mehr offen bleiben werden. Noch stehen jedoch einige Rückmeldungen aus, sodass ich diese noch nicht veröffentlichen werde.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich laut ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen augrund mangelnder Rechtsgrundlage in Deutschland nicht möglich

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Geändert von Gast (07.02.2007 um 19:36 Uhr)
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